Wir beraten Sie in Fragen des individuellen Arbeitsrechtes, der Betriebsverfassung und auch bei tarifvertraglichen Problemen.
Wir übernehmen gerne auch arbeitsrechtliche Dauermandate für mittelständische Unternehmen und Betriebe. Hierbei begleiten wir die Geschäftsführung und Personalleitung bei allen Fragen des Personalwesens und stehen Ihnen bei der Klärung der vielfältigen arbeitsrechtlichen Fragen ebenso zur Seite, wie bei der Entwicklung von Strategien und der Bildung von Perspektiven bei komplexen Rechtsfragen.
Arbeitnehmer beraten wir in allen Bereichen des Individualarbeitsrechts, beginnend mit der Einstellung, bei Vergütungsregelungen, über die betriebliche Altersversorgung bis hin zum Zeugnis. Bei streitigen Kündigungen führen wir die Kündigungschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten für Sie. Sofern eine Aufrechterhaltung des Arbeitsplatzes nicht mehr in Betracht kommen soll, so verhandeln wir konsequent die Höhe Ihrer Abfindung und regeln alle mit der Vertragsbeendigung zusammenhängenden Fragen.
Geht es für Sie um Konkursverschleppung, nicht Abführung von Renten- und Sozialversicherungsbeiträgen, um Umsatzsteuerhinterziehung oder Einkommensteuerverkürzung, um die häufigsten Verfahren des Wirtschaftsstrafrechtes zu nennen, so geht es in der Strafverteidigung auch darum, Sie aus der Fülle der wirtschaftsrechtlichen Sachverhalte die der Strafrichter insbesondere beim Amtsgericht zu bewältigen hat, herauszuheben. Oftmals erhalten Sie nämlich auch bei komplizierten wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten einen Strafbefehl, um aufwendige gerichtliche Strafverfahren zu vermeiden. Der Strafrichter im Amtsgericht ist hohen Arbeitsbelastungen ausgesetzt und oftmals nicht daran interessiert, solche komplexen wirtschaftlichen Sachverhalte in allen Einzelheiten aufzuklären. Das macht Prozesse schwierig und führt oft dazu, dass Urteile unsauber getroffen und von der Berufungs- oder Revisionsinstanz wieder aufgehoben werden.
Das Erbrecht gewinnt gerade in jüngster Zeit in der anwaltlichen Praxis zunehmend an Bedeutung. In den letzten Jahrzehnten wurde Geld- und Sachvermögen geschaffen, das nunmehr auf die „Erbengeneration“ übergeht. Ein Erbe, der häufig nur sehr wenig oder manchmal auch gar keine Kenntnisse von den Regelungen des Erbrechts hat, steht in der täglichen Praxis zunehmend erbrechtlichen Fragen gegenüber, die er nicht mehr selbst beantworten kann. Der Erbe wird sich daher - sinnvollerweise sogar noch vor dem Erbfall - mit den Fragen der Gestaltung der Erb- und Vermögensnachfolge befassen und - nach eingetretenen Erbfall - mit der Regelung der erbrechtlichen Ansprüche, und zwar einerseits sowohl mit ihren Durchsetzung eigener Ansprüche, andererseits auch mit der Abwehr der Ansprüche anderer Erben oder Pflichtteilsberechtigter.
Strafverteidigung bedeutet immer vollen Einsatz und energisches Eintreten für die Wahrung Ihrer Rechte. Ganz gleich und unabhängig von Ihrer gesellschaftlichen Stellung oder der Höhe des Honorars.
Je schwerer die erhobenen Vorwürfe, desto härter sind auch die Bandagen, mit denen die Staatsanwaltschaft und Polizei vorgeht und umso schärfer sind auch die eingesetzten Mittel, um den staatlichen Anspruch auf Strafe durchzusetzen.
Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen, vorläufige Festnahmen oder Untersuchungshaft sind nur einige dieser Mittel. Hinzu kommt der oftmals von den Medien, insbesondere bei spektakulären Fällen erzeugte zusätzliche Druck. Vielfach wird rücksichtslos Stimmung gegen den Tatverdächtigen gemacht.
Wenn ein Strafverfahren gegen Sie geführt wird, sind Sie in einer schwierigen, oft auch verzweifelten Lage. Manchmal sind alle Freunde und Bekannte und selbst die eigene Familie gegen Sie. Sie wären nahezu hilflos, wenn Ihnen in dieser Situation nicht ein erfahrener Strafverteidiger zur Seite stehen würde, und zwar selbst dann, wenn Sie aus eigenen Mitteln einen solchen nicht bezahlen können. Denn bei schweren und schwierigen Delikten oder im Jugendstrafrecht hilft Ihnen der Pflichtverteidiger weiter. Ein Pflichtverteidiger, der seine Aufgabe ernst nimmt, ist auch kein schlechterer Verteidiger, er wird nur schlicht vom Staat bezahlt, damit ein faires Verfahren sichergestellt ist.
Vor Beginn eines Bauprojektes juristische und wirtschaftliche Risiken einzuschätzen und gegebenenfalls alternative Handlungswege aufzuzeigen, ist anwaltliche Selbstverständlichkeit. Aber wie steht es um die rechtliche Absicherung Ihrer wirtschaftlichen Interessen und Ziele im ganz konkreten Einzelfall? Verstehen Sie alle Abläufe und Konsequenzen? Werden Sie von den Bauträgern oder Baubeteiligten so beraten, dass Sie unmittelbare Konsequenzen für Ihre Entscheidung im Baugeschehen ziehen können?
Wir prüfen auf Basis unserer langjährigen Praxiserfahrung, ob und wie Sie Ihre Zielvorgaben erreichen können und zeigen Handlungsvarianten auf.
Dies mit klaren und präzisen Angaben und Aussagen. Wenn nötig, wird der Projektablauf auch unter Einbeziehung ingenieurtechnischen Sachverstandes strukturiert.
Der Schwerpunkt unserer mietrechtlichen Tätigkeit liegt im gewerblichen Mietrecht. Wir unterstützen Sie bei Abschluss und Beendigung von Mietverträgen, bereiten fristlose und fristgemäße Kündigungen vor, führen Räumungsklagen, nehmen für Sie die oftmals schwierigen formalen Hürden einer Mieterhöhung, überprüfen Betriebskostenabrechnungen, prüfen Mietminderungsansprüche, setzen Schönheitsreparaturverpflichtungen durch und beraten Sie auch bei befristeten Mietverhältnissen. Gerade Räumungsklagen werden bei uns beschleunigt bearbeitet, um Ihren Mietausfall so gering wie möglich zu halten. Selbstverständlich sind nicht nur Unternehmer unsere Mandanten, sondern auch Wohnungsmieter.
Wir beraten Sie im Bereich des Wirtschafts- und Vertragsrechts insbesondere in den wirtschaftlichen Kernbereichen
- Kaufrecht, - Leasingrecht, - Werkvertragsrecht, - Gewährleistungsrecht, - und Handelsrecht.
Hierbei bringen wir unsere fundierten kaufmännischen und bankinternen Erfahrungen ebenso ein, wie wir in der Lage sind, auch die steuerrechtlichen Zusammenhänge zu erkennen und einfließen zu lassen.
Bei einer wirtschaftsrechtlichen Beratung ist zudem die genaue Kenntnis Ihres Betriebes, seiner speziellen betrieblichen Abläufe und Ihrer ganz konkreten Interessen von zentraler Bedeutung. Wir entwickeln unsere Analysen vor Ort und erarbeiten sodann ein Konzept, welches Ihre Zielvorstellungen bestmöglich umsetzt. Hierbei liegt die außergerichtliche Klärung rechtlicher Differenzen zunächst im Vordergrund. Im Streitfall setzen wir Ihre Interessen und Ansprüche jedoch auch ebenso konsequent vor allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten durch.
Wir haben langjährige Erfahrung auch in der außergerichtlichen Streitbeilegung, die oft mit einer Klärung der vertraglichen Grundlagen einhergeht. Hierbei haben wir immer die Wirtschaftlichkeit eines Prozessverfahrens vor Augen. Oftmals ist gerade in wirtschaftlicher Hinsicht eine Einigung noch vor einem gerichtlichen Verfahren angezeigt. Unsere langjährige Erfahrung hierbei ermöglicht es, bereits bestehende Widerstände zu beseitigen, um so einen Weg zur Einigung und zum einvernehmlichen Abschluss eines Rechtsstreites finden zu können.
Im Verkehrsrecht umfasst unsere Tätigkeit vor allem die Bereiche des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Verkehrsstrafrechts, des Führerscheinverfahren, der Unfallregulierung und der Auseinandersetzung mit der gegnerischen oder eigenen Versicherung.
All diese Bereiche sind eng miteinander verknüpft. So erhält der jeweilige Fahrer, der eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr begeht, neben einem Bußgeld eventuell auch Punkte der Flensburger Verkehrssünderkartei, die für das Behalten oder die Wiedererlangung seiner Fahrerlaubnis von erheblicher Bedeutung sein können. Andererseits sind auch mit der Beteiligung an einem Verkehrsunfall häufig Fragen eines Bußgeldes oder einer Geldstrafe und im Falle der Alkohol- oder Drogenfahrt auch die Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden. Daher richtet sich im Falle eines Bußgeldes unsere Tätigkeit darauf, Ihre Belastung so gering wie möglich zu halten, um keine Gefahr für Ihre Fahrerlaubnis aufkommen zu lassen.
Im Falle eines Verkehrsunfalls vertreten wir Sie bereits bei der außergerichtlichen Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner. Dies ist insbesondere deswegen wichtig, weil nur durch die Kenntnis der Rechtslage und der Rechtssprechung eine möglichst vollständige Durchsetzung aller Ansprüche, wie Reparaturkosten, Gutachterkosten, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Unkostenpauschalen, Ersatz von Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und nicht zuletzt ein angemessenes Schmerzensgeld, möglich ist.
Wir beraten Sie in Fragen des individuellen Arbeitsrechtes, der Betriebsverfassung und auch bei tarifvertraglichen Problemen.
Wir übernehmen gerne auch arbeitsrechtliche Dauermandate für mittelständische Unternehmen und Betriebe. Hierbei begleiten wir die Geschäftsführung und Personalleitung bei allen Fragen des Personalwesens und stehen Ihnen bei der Klärung der vielfältigen arbeitsrechtlichen Fragen ebenso zur Seite, wie bei der Entwicklung von Strategien und der Bildung von Perspektiven bei komplexen Rechtsfragen.
Arbeitnehmer beraten wir in allen Bereichen des Individualarbeitsrechts, beginnend mit der Einstellung, bei Vergütungsregelungen, über die betriebliche Altersversorgung bis hin zum Zeugnis. Bei streitigen Kündigungen führen wir die Kündigungschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten für Sie. Sofern eine Aufrechterhaltung des Arbeitsplatzes nicht mehr in Betracht kommen soll, so verhandeln wir konsequent die Höhe Ihrer Abfindung und regeln alle mit der Vertragsbeendigung zusammenhängenden Fragen.