Rechtsgebiete
Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenstrafrecht
Ob bei Fahrverboten, Ordnungswidrigkeiten oder sonstigen Verkehrsverstößen. Wir stehen Ihnen in allen Belangen des Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht zur Verfügung
Das können Fahrverbote aufgrund von Geschwindigkeitsübertretungen sein. Aber auch Delikte wie Fahren mit zu geringem Abstand, bei Rot über die Ampel (Rotlichtverstoß), Handynutzung am Steuer, Missachtung des Überholverbotes, Verstoß gegen die Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV) oder sonstige Verkehrsverstöße. Dazu gehören auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Alkoholmissbrauch und andere Straftaten im Verkehrsrecht.
Wird Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last gelegt, steht oft nicht nur ein Bußgeld im Raum, sondern häufig auch ein Fahrverbot. Außerdem können Punkte in Flensburg dazukommen.
Deshalb ist es empfehlenswert beim Erhalt einer Vorladung, eines Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheides anwaltliche Unterstützung zu Rate zu ziehen.
Sowohl bei der Überprüfung von Bußgeldbescheiden auf ihre rechtlichen Grundlagen, als auch bei der Vertretung im gerichtlichen Verfahren, nehmen wir zunächst Einblick in die Ermittlungsakte und prüfen auf mögliche Verfahrensfehler. Im nächsten Schritt wahren wir durch Erarbeitung individueller Strategien und Verteidigung Ihre rechtlichen Interessen, um ein möglichst positives Ergebnis zu erzielen.
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