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Blick auf eine eingerüstete, im Bau befindliche Wohnanlage

Rechtsgebiete

Privates Baurecht

Vor Beginn eines Bauprojektes juristische und wirtschaftliche Risiken einzuschätzen und gegebenenfalls alternative Handlungswege aufzuzeigen, ist anwaltliche Selbstverständlichkeit. Aber wie steht es um die rechtliche Absicherung Ihrer wirtschaftlichen Interessen und Ziele im ganz konkreten Einzelfall? Verstehen Sie alle Abläufe und Konsequenzen? Werden Sie von den Bauträgern oder Baubeteiligten so beraten, dass Sie unmittelbare Konsequenzen für Ihre Entscheidung im Baugeschehen ziehen können?

Wir prüfen auf Basis unserer langjährigen Praxiserfahrung, ob und wie Sie Ihre Zielvorgaben erreichen können und zeigen Handlungsvarianten auf.

Dies mit klaren und präzisen Angaben und Aussagen. Wenn nötig, wird der Projektablauf auch unter Einbeziehung ingenieurtechnischen Sachverstandes strukturiert.

Erforderlichenfalls übernehmen wir auch Ihre Prozessvertretungen für alle im privaten Baurecht möglichen Prozessverfahren. Wir helfen Ihnen unter anderem im selbständigen Beweisverfahren, bei Werklohnklagen und bei der Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen.

Neben der selbstverständlichen juristischen Bewertung behalten wir immer die auch Wirtschaftlichkeit der gerichtlichen Prozessverfahren im Blick.

Bei der Realisierung von Bauvorhaben kommt es jedoch oftmals auch auf schnelle Lösungen an. Auch hierbei sind wir Ihnen behilflich. Wir regen dort Vergleichsgespräche und einvernehmliche Lösungen an, wo es juristisch vertretbar und wirtschaftlich angezeigt ist, damit Sie Ihr Bauvorhaben schnellstmöglich und ohne unnötige Verzögerung durch gerichtliche Streite realisieren können.

Ulf Rogaß

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: +49 531 387030

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