Der Schwerpunkt unserer mietrechtlichen Tätigkeit liegt im gewerblichen Mietrecht. Wir unterstützen Sie bei Abschluss und Beendigung von Mietverträgen, bereiten fristlose und fristgemäße Kündigungen vor, führen Räumungsklagen, nehmen für Sie die oftmals schwierigen formalen Hürden einer Mieterhöhung, überprüfen Betriebskostenabrechnungen, prüfen Mietminderungsansprüche, setzen Schönheitsreparaturverpflichtungen durch und beraten Sie auch bei befristeten Mietverhältnissen. Gerade Räumungsklagen werden bei uns beschleunigt bearbeitet, um Ihren Mietausfall so gering wie möglich zu halten. Selbstverständlich sind nicht nur Unternehmer unsere Mandanten, sondern auch Wohnungsmieter.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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