Geht es für Sie um Konkursverschleppung, nicht Abführung von Renten- und Sozialversicherungsbeiträgen, um Umsatzsteuerhinterziehung oder Einkommensteuerverkürzung, um die häufigsten Verfahren des Wirtschaftsstrafrechtes zu nennen, so geht es in der Strafverteidigung auch darum, Sie aus der Fülle der wirtschaftsrechtlichen Sachverhalte die der Strafrichter insbesondere beim Amtsgericht zu bewältigen hat, herauszuheben. Oftmals erhalten Sie nämlich auch bei komplizierten wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten einen Strafbefehl, um aufwendige gerichtliche Strafverfahren zu vermeiden. Der Strafrichter im Amtsgericht ist hohen Arbeitsbelastungen ausgesetzt und oftmals nicht daran interessiert, solche komplexen wirtschaftlichen Sachverhalte in allen Einzelheiten aufzuklären. Das macht Prozesse schwierig und führt oft dazu, dass Urteile unsauber getroffen und von der Berufungs- oder Revisionsinstanz wieder aufgehoben werden.
Unsere Aufgabe im Rahmen einer Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen besteht daher häufig darin, den von diffusen Anschuldigen und Verdächtigungen durchsetzten Sachverhalt aufzuklären und die erhobenen Vorwürfe auf ihre tatsächliche begründete Substanz zu reduzieren. Hierfür ist aber ein wirtschaftliches Spezialwissen erforderlich, welches nicht jeder Strafverteidiger zur Verfügung stellen kann. Frau Rechtsanwältin Rieke hat eine steuerrechtliche Berufsausbildung absolviert, bevor sie Rechtsanwältin und Strafverteidigerin wurde. Zudem besteht zwischen uns und den Steuerberatern Rieke und Ewers eine Vernetzung, die es ermöglicht, wirtschaftliche Sachverhalte schnell und präzise aufzuarbeiten, um diese gewonnenen Erkenntnisse dann gegenüber dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zu vermitteln.
Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Strafverteidigung in Wirtschaftsdelikten ist, dass der Strafverteidiger es erreicht, zwischen allen Verfahrensbeteiligten ein Konsens über die zur Verurteilung anstehende Faktenlage zu erreichen. Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung schaffen wir es, auch in Wirtschaftsdelikten die „Spreu vom Weizen“ zu trennen, um für Sie bestmögliche Prozessergebnisse zu erzielen.